Anwalt bei Schwerbehinderung in Frankfurt

Lehnt das Versorgungsamt Ihren Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis ab oder haben Sie am Arbeitsplatz mit Schwierigkeiten oder sogar Diskriminierung aufgrund Ihrer Behinderung zu kämpfen?

Als Anwalt bei Schwerbehinderung in Frankfurt stehe ich Ihnen bei allen sozial- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Konflikten im Bezug auf das Schwerbehindertenrecht mit Rat und Tat zur Seite. Ich kämpfe für Ihr Recht und sorge dafür, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.

Kontaktieren Sie mich gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Meine Leistungen im Schwerbehindertenrecht

Zu meinen Leistungen im Schwerbehindertenrecht in Frankfurt gehören unter anderem:

  • Unterstützung bei der Beantragung Ihres Schwerbehindertenausweises
  • Vertretung in Widerspruchsverfahren bei Ablehnung des Schwerbehindertenausweises – außergerichtlich sowie gerichtlich
  • Vertretung in Verfahren zur Gleichstellung mit Schwerbehinderten ab Grad der Behinderung (GdB) 30
  • Schnelle rechtliche Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz wie Kündigung oder Diskriminierung trotz Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung
  • Beratung für Arbeitgeber im Umgang mit schwerbehinderten Arbeitnehmern inkl. rechtlicher Fragestellungen, Inklusion und Barrierefreiheit
  • Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Institutionen

Wehren Sie sich gegen eine Ablehnung Ihres Schwerbehindertenausweises

Als Mensch mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gelten Sie als schwerbehindert, wodurch Sie unter anderem von zahlreichen Vergünstigungen sowie von besonderen Rechten am Arbeitsplatz wie einem besonders hohen Kündigungsschutz profitieren können.

Leider zeigt die Erfahrung, dass die zuständigen Versorgungsämter viele Anträge auf die Anerkennung einer Schwerbehinderung aus oft kaum nachvollziehbaren Gründen ablehnen. In vielen Fällen wird von den Ämtern ein niedrigerer Grad der Behinderung angenommen, selbst wenn dies im Widerspruch zu den Fakten steht.

Eine Ablehnung ist dabei für Betroffene ein herber Rückschlag, der die Zukunftsaussichten eintrübt und damit einen zusätzlichen Stressfaktor darstellt.

Die gute Nachricht ist: Sie können sich gegen eine Ablehnung wehren! Als Ihr Anwalt bei Schwerbehinderung helfe ich Ihnen nicht nur bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, sondern vertrete Sie auch in Widerspruchsverfahren nach einer Ablehnung.

Als erfahrener Experte kann ich Schwächen in der Argumentation der Gegenseite aufdecken und im Gegenzug Ihre Argumente bestmöglich platzieren. Auf diese Weise konnte ich bereits vielen Mandanten auch nach einer initialen Ablehnung zur amtlichen Anerkennung ihrer Schwerbehinderung verhelfen.

Ich stehe Ihnen ebenfalls zur Seite, um bei einem GdB von 30 oder 40 bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten zu erreichen. Eine solche Einordnung hat für Sie viele Vorteile und führt beispielsweise zu höheren Chancen für eine Anstellung sowie zu einem deutlich erhöhten Kündigungsschutz.

Sie können dabei unabhängig vom Fall immer den gesamten bürokratischen Aufwand in meine Hände legen. Ab dem Zeitpunkt der Mandatierung übernehme ich den kompletten Schriftverkehr sowohl mit der Gegenseite als auch mit dem Sozialgericht und bin zu jedem Zeitpunkt Ihre Vertretung und Ihr Ansprechpartner – sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Verfahren.

So können Sie sich wieder ganz auf Ihren Alltag konzentrieren, während ich mit Akribie und Durchsetzungskraft für Ihr Recht kämpfe.

Pochen Sie am Arbeitsplatz auf Ihr Recht

Als Mensch mit Schwerbehinderung bzw. als mit diesen Gleichgestellter haben Sie am Arbeitsplatz besondere Rechte und sind beispielsweise besonders vor Kündigungen oder Ungleichbehandlung geschützt. Leider gibt es dennoch immer wieder Fälle, bei denen Arbeitgeber ihren gesetzlichen Pflichten im Umgang mit schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitern nicht oder nur unzureichend nachkommen.

Bei den Betroffenen herrscht oft Angst, sich dagegen zu wehren, da sie zusätzliche Repressalien fürchten und um die Zukunft Ihres Arbeitsplatzes bangen.
Lassen Sie sich nicht verunsichern, denn Sie haben das Recht auf Ihrer Seite! Auch Ihr Arbeitgeber kann sich nicht einfach über dieses setzen. Die Erfahrung zeigt, dass es oft bereits einen großen Unterschied macht, wenn Sie Bereitschaft zeigen, sich gegen ungerechte Behandlung am Arbeitsplatz aktiv zu wehren und etwa einen Anwalt zu mandatieren.

Als Rechtsanwalt für Schwerbehindertenrecht stehe ich Ihnen immer zur Seite, um Sie bei allen möglichen Problemen und Konflikten in Bezug zur Arbeit bestmöglich zu beraten und zu vertreten. Schildern Sie mir gerne Ihren individuellen Fall – Sie sind nicht allein!

Lassen Sie sich vom erfahrenen Experten beraten und vertreten

Dank meiner jahrelangen Erfahrung als Rechtsanwalt für Sozialrecht kann ich Sie im Bereich Schwerbehindertenrecht bei jeder Fallkonstellation bestmöglich unterstützen. Meine zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht versetzt mich in die Lage, Ihnen auch bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit Bezug auf Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung mit höchster Expertise zu helfen.

Kommen Sie gerne mit Ihrem individuellen Anliegen auf mich zu. Ich gebe Ihnen nach Möglichkeit bereits am Telefon eine kostenlose Ersteinschätzung.