Ihr Anwalt bei Kündigung in Frankfurt

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt, doch Sie haben das Gefühl, dass die Kündigung nicht rechtmäßig ist? Dann reagieren Sie schnell! In vielen Fällen gibt es für Sie gute Chancen, eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zu erreichen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Kündigung unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ich gebe Ihnen dabei im Vorhinein immer eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen – wir klagen nur, wenn Sie tatsächlich Aussicht auf Erfolg haben!

Wichtig ist: Handeln Sie schnell, denn spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung ist diese automatisch wirksam. In diesem Fall haben Sie kaum noch Chancen, sich dagegen zu wehren. Rufen Sie mich an für eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich vertrete Mandanten vor dem Arbeitsgericht Frankfurt, aber auch bundesweit.

Mir wurde gekündigt, wie reagiere ich am besten?

Im Falle einer Kündigung gilt: Ruhe bewahren. Möglicherweise kommt die Entscheidung für Sie völlig unerwartet und verunsichert Sie stark, doch die Erfahrung zeigt, dass Sie in vielen Fällen erfolgreich gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen können.

Am besten kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Kündigung. Als solcher kann ich Ihnen oftmals bereits bei der ersten Kontaktaufnahme eine realistische Einordnung Ihrer Situation vermitteln. Nicht selten gibt es gute Chancen, für Sie eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zu erreichen.

Kommen wir gemeinsam zum dem Schluss, dass Ihre Erfolgschancen bei einer Kündigungsschutzklage hoch sind, bringe ich für Sie den Stein ins Rollen und kümmere mich komplett um die Kommunikation mit der Gegenseite und dem zuständigen Gericht. Ich berate Sie dabei selbstverständlich bei allen während des Verfahrens anfallenden Fragen, etwa den Umgang mit der Arbeitsagentur betrifft.

Wichtig ist, dass Sie möglichst schnell reagieren. Die Frist für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht beträgt nur 3 Wochen nach dem Erhalt der schriftlichen Kündigung. Lassen Sie diese Frist verstreichen, stehen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Klage nahe Null. Hinzu kommen zudem häufig im Arbeitsvertrag vereinbarte Ausschlussfristen. Ich sorge als Ihr Rechtsanwalt selbstverständlich dafür, dass alle Fristen eingehalten werden, sofern Sie mich rechtzeitig mandatieren.

Darum ist eine Kündigungsschutzklage in vielen Fällen aussichtsreich

Bei der Bewertung Ihrer Erfolgschancen ist von entscheidender Bedeutung, ob Sie unter den gesetzlichen Kündigungsschutz fallen. Sie fallen immer automatisch unter den Kündigungsschutz, wenn Sie bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt und folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie arbeiten bereits mehr als 6 Monate für den Arbeitgeber
  • Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer

Der Kündigungsschutz hat das Ziel, ungerechtfertigte Kündigungen zu verhindern. Die Gründe für eine wirksame Kündigung unter dem Kündigungsschutz sind dabei im Gesetz genau definiert und stellen hohe Anforderungen an den Arbeitgeber.

Vor allem muss dieser im Falle einer Klage genau nachweisen können, dass diese Anforderungen tatsächlich erfüllt wurden. Die Beweislast liegt also beim Arbeitgeber. Die Erfahrung zeigt, dass viele Arbeitgeber daran scheitern.

Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung muss Ihr Arbeitgeber etwa nachweisen, dass eine adäquate Sozialauswahl vorgenommen wurde. Für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung ist hingegen fast immer eine vorhergehende Abmahnung erforderlich.

Die Anforderungen an den Arbeitgeber sind sogar noch höher, wenn Sie zu einer vom Gesetz besonders geschützten Gruppe von Arbeitnehmern gehören, etwa wenn Sie im Mutterschutz sind oder als Betriebsratsmitglied agieren.

Eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen kann jedoch immer nur im Einzelfall gegeben werden. Kontaktieren Sie mich daher gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Was kann ich mit einer erfolgreichen Klage gegen die Kündigung erreichen?

Eine Kündigungsschutzklage kann eines von zwei Zielen erreichen:

  • Die Weiterbeschäftigung oder
  • Das Auszahlen einer Abfindung

Wird eine Abfindung gezahlt, ist das Arbeitsverhältnis damit zugleich wirksam beendet.

Egal, welches Ziel Sie verfolgen, stellt eine Kündigungsschutzklage in vielen Fällen ein lohnendes Unterfangen dar. Haben Sie gute Aussichten auf einen erfolgreichen Ausgang der Klage, sind Sie in einer guten Verhandlungsposition und können etwa eine entsprechend hohe Abfindung aushandeln.

Die Erfahrung zeigt, dass hier die Vertretung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Kündigung einen entscheidenden Vorteil bringen und die ausgezahlte Abfindungssumme nicht selten signifikant erhöhen kann.

Im Beratungsgespräch lege ich Ihnen transparent offen, was ich für Sie realistisch aushandelbar halte und ob sich eine Klage nach meiner Einschätzung lohnt.

Lassen Sie sich von einem Anwalt mit Schwerpunkt Kündigung beraten

Für eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht besteht in erster Instanz grundsätzlich kein Anwaltszwang, allerdings gibt es viele gute Gründe dafür, warum Sie stets einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Kündigung mandatieren sollten:

  • Ich kann Ihnen bereits vor Erhebung der Klage eine realistische Einschätzung über Ihre Chancen geben, um Ihnen bei einer negativen Prognose möglicherweise Zeit und Geld zu ersparen.
  • Ich übernehme nach der Mandatierung den gesamten Schriftverkehr mit der Gegenseite und dem Gericht und gebe Ihnen damit Zeit und Raum, sich voll auf Ihren eigenen Alltag zu konzentrieren.
  • Ich sorge dafür, dass alle Fristen und Formvorschriften eingehalten werden und die Klage nicht etwa an einem Formfehler scheitert.
  • Ich argumentiere vor Gericht in bestmöglicher Manier für Ihre Sache, wobei ich mich sowohl auf mein fundiertes Wissen über das Arbeitsrecht als auch über Präzedenzfälle stützen kann.
  • In Verhandlungen über eine Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Anwalt der Gegenseite kann ich für Sie in vielen Fällen eine höhere Abfindungssumme verhandeln.

In jedem Fall gebe ich Ihnen nach einer Kündigung in einem kostenlosen Beratungsgespräch am Telefon gerne eine erste Einschätzung. Sie setzen dabei nichts aufs Spiel und können nur gewinnen.

Kontaktieren Sie mich gerne über meine Kanzleinummer, ich freue mich auf Ihren Anruf!