Anwalt für Betriebsräte in Frankfurt

In der Arbeit von Betriebsräten kommt es naturgemäß zu Konflikten mit den Interessen des Arbeitgebers. Um solche zu lösen, ist ein genaues Wissen über die jeweiligen Rechte von Betriebsrat und Arbeitgeber unerlässlich.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt auf Betriebsräte berate und vertrete ich Betriebsräte gerne in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen, damit Sie die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich wahren können.

Kontaktieren Sie mich gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Gerne gebe ich Ihnen auch kurzfristig darüber Auskunft, wie Ihre Aussichten auf eine Kostentragung meiner anwaltlichen Arbeit durch den Arbeitgeber sind.

Darum ist eine anwaltliche Beratung für Betriebsräte so wertvoll

In der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat liegt es im besten Interesse beider Seiten, Entscheidungen einvernehmlich unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte zu treffen. In der Realität tendieren beide Seiten jedoch meist zu unterschiedlichen Lösungen, die sich nicht immer ohne Weiteres miteinander vereinbaren lassen.

In diesem Fall ist es für Sie als Mitglied des Betriebsrats von großem Wert, wenn Sie genaue Kenntnis über Ihre gesetzlichen Rechte und die Pflichten des Arbeitgebers haben. Bei einigen Entscheidungen hat der Arbeitgeber nur begrenzten Spielraum – das verschafft Ihnen eine deutlich stärkere Verhandlungsposition. Wissen Sie jedoch nicht darum, kann Ihr Arbeitgeber dies nutzen, um bessere Konditionen für sich zu verhandeln.

Kommt es zum Streit, kann dieser auch vor Gericht enden. Spätestens hier sollten Sie unbedingt auf die Erfahrung eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt im Betriebsverfassungsrecht setzen, um ein bestmögliches Ergebnis für die Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb zu erzielen.

Wann muss der Arbeitgeber den Betriebsrat-Anwalt zahlen?

Eines der größten Hindernisse, das Betriebsräte an der Hinzuziehung eines Anwalts hindert, ist die Frage nach der Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber.

Dabei gilt Folgendes: Ihr Arbeitgeber muss die Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat immer dann tragen, wenn dies erforderlich ist und die Rechtsverfolgung nicht aussichtslos oder mutwillig ist.

Wann ist die Voraussetzung der Erforderlichkeit erfüllt?

Damit eine Erforderlichkeit anerkannt wird, müssen Sie als Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer an einer funktionierenden Betriebsratsarbeit mit den Interessen des Arbeitgebers an seiner Begrenzung der Kostentragungspflicht abwägen. Kommen Sie zu dem Ergebnis, dass die Rechtslage komplex und streitig ist und Sie als Betriebsrat nicht über den nötigen juristischen Sachverstand verfügen, ist davon auszugehen, dass das Hinzuziehen eines Anwalts erforderlich ist.

Diese Entscheidung liegt grundsätzlich im Ermessen des Betriebsrats. Bereits Unsicherheit über die geltende Rechtslage kann dafür ausreichend sein.

Wann ist ein Anliegen nicht aussichtslos oder mutwillig?

Eine Rechtsverfolgung wird als aussichtslos angesehen, wenn die Rechtsfrage, um die es geht, bereits höchstrichterlich (in diesem Fall zugunsten des Arbeitgebers) geklärt wurde.

Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung dann, wenn der Betriebsrat seiner Verpflichtung zur Begrenzung der Kostendeckung durch den Arbeitgeber nicht nachkommt und mit diesem keinen gütlichen Einigungsversuch unternimmt. Sie sollten auch deshalb vor der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts immer zunächst die Klärung mit dem Arbeitgeber versuchen.

Lassen Sie sich professionell juristisch beraten

Als Vertreter eines Betriebsrats sind Sie dafür verantwortlich, die Interessen der Mitarbeiter Ihres Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber bestmöglich zu vertreten. Es kann jedoch allein deshalb nicht von Ihnen erwartet werden, dass Sie als Laie juristische Expertise im Arbeitsrecht vorweisen können.

In Situationen, in denen komplexe Sachverhalte geklärt oder ein Streit mit dem Arbeitgeber vor Gericht ausgetragen werden muss, sollten Sie daher immer einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

Als solcher biete ich Ihnen gerne meine Unterstützung an. Kontaktieren Sie mich über meine Kanzleinummer für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls noch am Telefon. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!