Ihr Anwalt mit Schwerpunkt Aufhebungsvertrag in Frankfurt

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten? Vorsicht! Dieses auf den ersten Blick wohlgemeinte Angebot kann für Sie ein großer Nachteil sein. Dank meiner Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich als Anwalt mit Schwerpunkt Aufhebungsvertrag einen Aufhebungsvertrag für Sie bewerten und das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen.

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Gerne gebe ich Ihnen nach Möglichkeit eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall.

Darum sollten Sie bei einem Aufhebungsvertrag einen Anwalt einschalten

In den letzten Jahren gehen Arbeitgeber vermehrt dazu über, Arbeitnehmern einen Aufhebungsvertrag anzubieten, anstatt ihnen zu kündigen. Diese Lösung kann für beide Seiten vorteilhaft sein, doch Achtung! Lassen Sie sich nicht einfach so auf einen Aufhebungsvertrag ein, denn dieser kann für Sie im Gegenteil sogar einen enormen Nachteil gegenüber einer Kündigung bedeuten.

Sehr wichtig bei der Bewertung sind sowohl die Umstände für das Zustandekommen des Aufhebungsvertrags als auch die dort vereinbarten Bedingungen. Dabei liegt der Nutzen für den Arbeitgeber oft auf der Hand, denn mit einem Aufhebungsvertrag kann die im Arbeitsvertrag festgeschriebene Kündigungsfrist umgangen werden. Auf diese Weise bietet ein Aufhebungsvertrag dem Arbeitgeber beispielsweise die Möglichkeit, „unliebsame“ Mitarbeitende ohne „Aussitzen“ der Kündigungsfrist schnell loszuwerden.

Gleichzeitig sollten Sie sich der möglichen Nachteile eines Aufhebungsvertrages für Sie als Arbeitnehmer bewusst werden. In der Regel führt ein Aufhebungsvertrag etwa zu einer ausgedehnten Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld. Bekommen Sie im Rahmen des Vertrags keine entsprechende Kompensation, kann dies eine unerwartete und plötzliche finanzielle Belastung darstellen.

Es ist außerdem in vielen Fällen möglich, dass Sie deutlich bessere Bedingungen für sich aushandeln können als das, was Ihr Arbeitgeber Ihnen zunächst anbietet. Häufig resultiert dies konkret in der Zahlung einer (höheren) Abfindung.

Die Erfahrung zeigt, dass Sie deutlich bessere Ergebnisse erzielen, wenn Sie direkt einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Aufhebungsvertrag mandatieren. Als solcher kann ich Ihre Situation fachkundig bewerten und im Anschluss in direkten Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber in vielen Fällen bessere Konditionen für Sie aushandeln.

Was kann ich für Sie erreichen?

Mandatieren Sie mich als Ihren Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Aufhebungsvertrag, können Sie gleich mehrere Dinge für sich sicherstellen:

  • Sie können sich sicher sein, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber nicht „über den Tisch“ gezogen werden
  • Sie können häufig deutlich bessere Konditionen wie eine höhere Abfindung aushandeln
  • Möchten Sie das Anstellungsverhältnis nicht beenden, kann ich im Falle einer etwaigen Kündigung als Reaktion auf einen abgelehnten Aufhebungsvertrag direkt eine Kündigungsschutzklage erheben

In der Regel bestehen gute Chancen, dass Sie durch das Hinzuziehen eines ein besseres Ergebnis für sich erzielen können. Ich gebe Ihnen dabei immer eine faire und transparente Einschätzung Ihrer Situation und schalte mich nur ein, wenn die Aussichten auf ein lohnendes Engagement tatsächlich gut sind.

Lassen Sie sich im Zweifel immer anwaltlich beraten

In jedem Fall im Arbeitsrecht gilt, dass Sie durch das Hinzuziehen eines Fachanwalts für Arbeitsrecht das bestmögliche Ergebnis für sich erreichen können. Insbesondere bei Aufhebungsverträgen sollten Sie zunächst nichts unterschreiben und diesen vorher von einem Profi prüfen lassen.

Kontaktieren Sie mich dafür gerne. Im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung gebe ich Ihnen einen ersten Eindruck auch darüber, ob meine Mandatierung in Ihrem Fall gute Aussichten hat, sich für Sie auszuzahlen. Ich berate und vertrete Sie dabei in jeglicher Hinsicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber auch dann, wenn es zur Kündigung oder zum Rechtsstreit kommt.