Abfindung – Hilfe vom Rechtsanwalt in Frankfurt

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt oder Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten? Dann haben Sie in vielen Fällen die Aussicht auf eine Abfindung!

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Abfindung verhelfe ich Ihnen zur bestmöglichen Abfindung. Kontaktieren Sie mich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung, bei der ich Ihnen direkt einen ersten Eindruck über Ihre Chancen und Möglichkeiten vermittle.

Achtung: Wurde Ihnen gekündigt, sollten Sie mich schnellstmöglich kontaktieren! Drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung ist diese automatisch wirksam; Ihre Chancen auf eine Abfindung sind damit erloschen.

Habe ich bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es bei einer Kündigung nur in seltenen Fällen. Beispiele dafür sind Situationen, in denen Sie als Arbeitnehmer unter einen Sozialplan fallen, in dem eine Abfindung fest vorgeschrieben ist, oder diese direkt im Arbeitsvertrag festgehalten ist.

Dennoch ist die Chance auf eine Abfindung bei den meisten Kündigungen sehr hoch! Dies gilt zumindest dann, wenn Sie unter den gesetzlichen Kündigungsschutz fallen, also wenn Sie mehr als 6 Monate für einen Betrieb gearbeitet haben, der regulär mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt.

Hier sind die Hürden für eine wirksame Kündigung so hoch, dass die meisten Arbeitgeber Probleme haben, diese tatsächlich wirksam auszusprechen. Mit einem potenziell langen und teuren Kündigungsschutzverfahren konfrontiert, hat Ihr Arbeitgeber einen großen Anreiz, dieses mit der Zahlung einer Abfindung einzustellen. Dabei steigen Ihre Chancen meist zusätzlich, wenn Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Abfindung an Ihrer Seite haben.

Es lohnt sich also, bei einer Kündigung einen Anwalt zu kontaktieren. In einer kostenlosen Erstberatung gebe ich Ihnen gerne einen ersten Eindruck über Ihre Chancen. Stehen diese gut, übernehme ich gerne das komplette weitere Prozedere für Sie.

Achtung bei Aufhebungsverträgen: Hier sollte eine Abfindung fest vereinbart sein. Unterschreiben Sie daher nichts, was Sie nicht vorher mit einem Rechtsanwalt abgesprochen haben, wenn Sie Ihre Chancen auf das bestmögliche Ergebnis für Sie wahren wollen.

Wie hoch ist die Abfindung, auf die ich hoffen kann?

Die Höhe der Abfindung ist trotz häufig vorherrschender Meinung nur in seltenen Fällen festgeschrieben.

Eine fest vorgeschriebene Regelabfindung gibt es tatsächlich nur in Fällen, in denen § 1a des Kündigungsschutzgesetzes zur Anwendung kommt, bei der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf das Zahlen einer Abfindung in Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Anzahl der Jahre der Firmenzugehörigkeit im Ausgleich gegen den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage einigen.

Diese Formel hat in anderen Fällen keinen vorschreibenden Charakter, auch wenn sie in der Regel als „Faustformel“ vor Gericht genutzt werden kann. In den meisten Fällen ist die mögliche Abfindung, die Sie erreichen können, aber deutlich höher. Denn diese darf frei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt werden.

Sind die Aussichten auf einen Erfolg der Kündigungsschutzklage hoch, was aufgrund der weiter oben beschriebenen Hürden häufig der Fall ist, steht Ihr Arbeitgeber unter Druck, das Verfahren gütlich zu beenden, bevor das Arbeitsgericht die Kündigung als unwirksam erklärt und damit eventuell ausstehende Lohnzahlungen an Sie fällig werden.

Wie hoch die Abfindung in Ihrem Fall sein kann, ist dabei immer von den individuellen Gegebenheiten abhängig und kann daher nie pauschal vorherbestimmt werden. Kontaktieren Sie mich gerne für eine erste kostenlose Einschätzung.

Wie maximiere ich die Chancen auf eine Abfindung?

Die besten Chancen auf eine Abfindung haben Sie dann, wenn Sie direkt nach Zugang der Kündigung einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Abfindung kontaktieren. Als solcher kann ich Ihnen in der Regel direkt bei der kostenlosen Erstberatung eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen geben und im Anschluss daran ein Kündigungsschutzverfahren einleiten, falls Ihre Aussichten gut sind.

Um Ihre Chancen auf eine Abfindung zu wahren, ist es wichtig, dass Sie ein Kündigungsschutzverfahren einleiten, wofür Sie 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit haben. Ansonsten ist die Kündigung automatisch wirksam.

Bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag an, sollten Sie diesen nicht einfach unterschreiben, sondern sich ebenfalls direkt an einen Rechtsanwalt wenden. Häufig gibt es in solchen Verträgen noch einen sehr großen Verhandlungsspielraum. Dabei sollten Sie auch nicht vergessen, dass ein Aufhebungsvertrag in der Regel eine längere Sperrfrist für den Bezug für Arbeitslosengeld zur Folge hat, was Sie in Ihre Berechnungen einfließen lassen sollten.

Kontaktieren Sie mich in jedem Fall gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich gebe Ihnen ein realistisches Bild über Ihren Fall und übernehme im Anschluss mit Ihrem Mandat gerne die gesamte Kommunikation mit den Gerichten und der Gegenseite. Ich setze mich dabei für die bestmögliche Abfindung für Sie ein.