22. 09. 2023
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - das Wichtigste im Überblick

Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls kann jeden treffen. In solchen Situationen ist es wichtig zu wissen, wie man finanziell abgesichert ist. Unsere Kanzlei in Frankfurt a.M. steht Ihnen dabei zur Seite und informiert Sie über Ihre Rechte und Ansprüche in Bezug auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld.

Entgeltfortzahlung: Was Sie wissen sollten

Die Entgeltfortzahlung ermöglicht es Arbeitnehmern, während ihrer Krankheitsphase weiterhin finanziell abgesichert zu sein. In den ersten sechs Wochen einer Krankheit ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, das volle Gehalt des erkrankten Arbeitnehmers weiterzuzahlen. Dies ist ein wichtiger Schutzmechanismus, der Ihre finanzielle Stabilität in Zeiten der Gesundheitsbeeinträchtigung gewährleistet.

Höhe der Entgeltfortzahlung

Bei der Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) gilt das sogenannte „Entgeltausfallprinzip“. Der Arbeitnehmer erhält als Entgeltfortzahlung 100 % der im Arbeitsvertrag festgelegten Vergütung. Grundlage für die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruches ist dabei das dem Arbeitnehmer zustehende Entgelt während des Entgeltfortzahlungszeitraums, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte. Auszugehen ist hierbei von der gewöhnlich durch den Arbeitnehmer zu leistende Arbeitszeit. Das ist die Arbeitszeit, die nicht nur unter besonderen Voraussetzungen und Umständen erbracht wird, sondern deren Erbringung vom Arbeitnehmer normalerweise erwartet wird.

Mehrfache Arbeitsunfähigkeit

Eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung hat grundsätzlich zur Folge, dass der Arbeitgeber nur einmal für die Dauer von 6 Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. Das gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit erst nach Ablauf von 6 Monaten erneut arbeitsunfähig erkrankt. Der Arbeitnehmer hat in jedem Fall einen erneuten Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er 12 Monate nach dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit erkrankt.

Krankengeld: Ihre Absicherung bei längerer Krankheit

Für den Fall, dass die sechswöchige Entgeltfortzahlung endet und die Krankheit weiterhin besteht, sind gesetzlich Versicherte durch das Krankengeld abgesichert. Diese haben Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse, wenn die Entgeltfortzahlung endet und die Krankheit anhält. Die Einzelheiten zum Krankengeld sind im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Beim Krankengeld handelt es sich um eine sogenannte Entgeltersatzleistung. Es ersetzt den wegen Arbeitsunfähigkeit ausfallenden Lohn. Das Krankengeld beträgt 70 % des regulären Bruttoarbeitsentgelts, jedoch maximal 90 % des Nettogehalts. Der Anspruch auf Krankengeld gilt für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Wie bei der Entgeltfortzahlung ist auch beim Krankengeld eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, um die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen.

Höhe des Krankengeldes

Die Berechnung der Höhe des Krankengeldes basiert gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 SGB V auf dem sogenannten Regelentgelt. Dieses Regelentgelt orientiert sich an Ihrem durchschnittlichen Arbeitsentgelt im abgerechneten Entgeltberechnungszeitraum vor der Arbeitsunfähigkeit. Einfacher ausgedrückt: Bei der Berechnung des Krankengeldes wird Ihr Gehalt aus dem Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit herangezogen.

Krankengeld für Kinderbetreuung

Auch in Fällen der Kinderbetreuung kann Krankengeld in Anspruch genommen werden. Wenn Sie ein Kind unter 12 Jahren betreuen müssen und ein Arzt dies bestätigt, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dabei gilt eine Begrenzung von zehn Arbeitstagen pro Kind und maximal 25 Arbeitstagen pro Kalenderjahr, bei Alleinerziehenden verdoppelt sich dieser Anspruch.
Private Krankenversicherung
Personen, die privat krankenversichert sind, haben keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Dennoch können Sie mit Ihrer Versicherung eine spezielle Absicherung für längere krankheitsbedingte Ausfälle vereinbaren – das sogenannte Krankentagegeld. Die Bedingungen, ab wann und in welcher Höhe Sie Krankentagegeld beziehen können, werden individuell in Ihrem Versicherungstarif festgelegt.

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