28. 08. 2025
Fristlose Kündigung ohne Grund? Das sind Ihre Rechte

Eine außerordentliche Kündigung, häufig auch fristlose Kündigung genannt, ist für betroffene Arbeitnehmer meist ein Schock. Von einem Tag auf den anderen stehen Sie ohne Arbeit und Einkommen dar und Ihre Zukunftsplanung gerät ins Wanken. Häufig wird dabei im Kündigungsschreiben des Arbeitgebers kein Grund angegeben.
Doch ist eine fristlose Kündigung ohne Grund überhaupt rechtens?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung benötigt immer einen Grund, um rechtmäßig zu sein. Die Anforderungen sind für Arbeitgeber sehr hoch, insbesondere dann, wenn es keine vorherige Abmahnung gab.
  • Im Kündigungsschreiben muss kein Grund für die fristlose Kündigung angegeben werden. Sie haben jedoch das Recht, Ihren Arbeitgeber zur Angabe des Grundes aufzufordern, und Ihr Arbeitgeber muss Ihnen daraufhin den Grund unverzüglich schriftlich mitteilen.
  • Ist die außerordentliche Kündigung in Ihren Augen unverhältnismäßig, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Kündigungszugang eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einlegen.

In jedem Fall sind Sie gut beraten, sich bei einer fristlosen Kündigung an einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der die Kündigung für Sie prüfen und Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertreten kann.

Ist eine fristlose Kündigung ohne Grund möglich?

Für eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung gelten im deutschen Arbeitsrecht hohe Hürden. Das gilt selbst dann, wenn Sie als Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb arbeiten oder noch in der Probezeit sind.

Denn grundsätzlich sieht der Gesetzgeber eine ordentliche Kündigung als Mittel der Wahl vor, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Hier gelten dann die vereinbarten bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen.

Eine fristlose Kündigung hingegen kann nur rechtmäßig sein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis noch bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.

Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen können, sind beispielsweise:

  • Beleidigungen und Verleumdungen
  • Sexuelle Belästigung
  • Körperverletzungen
  • Diebstahl und Unterschlagung
  • Arbeitszeitbetrug
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung

Wichtig: Jede außerordentliche Kündigung muss individuell bewertet werden, pauschale Aussagen sind nicht möglich. So kann beispielsweise je nach Schwere der Vorwürfe und den weiteren Details des Einzelfalls selbst bei den genannten Gründen eine vorherige Abmahnung notwendig sein, damit die fristlose Kündigung rechtmäßig ist.

Außerdem gibt es selbst bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund eine Frist, an die sich der Arbeitgeber halten muss. Er muss die Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach seiner Kenntnis von den Gründen aussprechen. Hat der Arbeitgeber jedoch schon länger von den maßgebenden Tatsachen Kenntnis, ist dies meist ein erfolgversprechender Angriffspunkt für eine Kündigungsschutzklage.

Hat Ihr Betrieb einen Betriebsrat, muss dieser vor einer außerordentlichen Kündigung angehört werden. Gehören Sie zu einer besonders geschützten Gruppe, etwa weil Sie schwerbehindert sind, können weitere Hürden wie die Zustimmung des Integrationsamtes existieren.

Muss der Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung den Grund immer angeben?

Für eine außerordentliche Kündigung muss immer ein wichtiger Grund vorliegen. Allerdings muss Ihnen der Arbeitgeber diesen grundsätzlich nicht im Kündigungsschreiben direkt mitteilen. Das Fehlen einer Begründung im Kündigungsschreiben allein lässt daher in der Regel keinen Rückschluss darüber zu, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht.

Allerdings muss Ihnen Ihr Arbeitgeber auf Ihr Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. Kommt der Arbeitgeber diesem Verlangen nicht nach, können Sie unter Umständen Schadensersatz fordern. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Ihnen durch eine erhobene, aber erfolglose Kündigungsschutzklage Kosten entstanden sind und Sie auf die Klage verzichtet hätten, wenn Ihnen der Grund vorher mitgeteilt worden wäre.

Ich wurde fristlos ohne Grund gekündigt, was jetzt?

Haben Sie eine fristlose Kündigung ohne Grund erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Sicherlich bringt diese Hiobsbotschaft Ihre Welt ins Wanken, aber in Ihrem eigenen Interesse sollten Sie nun einen kühlen Kopf bewahren, denn unter Umständen gibt es gute Erfolgschancen, gegen die Kündigung vorzugehen.

Fordern Sie Ihren Arbeitgeber zunächst schriftlich zur Angabe des Kündigungsgrundes auf. Diese Information ist für das spätere Verfahren sehr wertvoll. Als nächstes sollten Sie sich zur Sicherheit bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden, um zu verhindern, dass Sie beim Wirksamwerden der fristlosen Kündigung eine Sperrzeit für Ihnen zustehende Sozialleistungen erhalten. Dafür haben Sie nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes drei Tage Zeit.

Jetzt können Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen eine Einschätzung zu Ihrem Fall geben kann. Wichtig dafür sind vor allem die Antworten auf folgende Fragen:

  • Fällt Ihnen selbst ein möglicher Grund dafür ein, warum Ihnen Ihr Arbeitgeber gekündigt hat? Falls ja, seit wann wusste Ihr Arbeitgeber davon?
  • Haben Sie vor der Kündigung eine oder mehrere Abmahnungen erhalten? Falls ja, was waren die angegebenen Gründe?

Warten Sie mit dem Kontakt zum Anwalt nicht, bis Ihnen der Arbeitgeber einen Grund mitgeteilt hat, denn Sie können nicht vorhersehen, ob oder wann er Ihnen darauf antwortet. Sie haben nach dem Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, dagegen Klage zu erheben. Ist diese Frist abgelaufen, haben Sie in den meisten Fällen keine Chance mehr, dagegen vorzugehen, selbst wenn die Kündigung an sich unrechtmäßig war.

Ihr Rechtsanwalt wird ab dem Zeitpunkt der Mandatierung alles Weitere für Sie unternehmen und etwa bei Bedarf weitere Schreiben zur Ermittlung des Kündigungsgrundes an Ihren Arbeitgeber schicken oder eine etwaige Kündigungsschutzklage für Sie in Gang bringen.

Vor Gericht und bei direkten Verhandlungen mit dem Arbeitgeber verbessert die Präsenz eines Rechtsanwalts zumeist Ihre Chancen auf einen möglichst positiven Ausgang. Neben einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses kann etwa auch die Auszahlung einer Abfindung erzielt werden.

Kann ich auch als Arbeitnehmer fristlos kündigen?

Die Hürden für eine fristlose Kündigung als Arbeitnehmer sind in der Regel niedriger als die für Arbeitgeber. Allerdings sieht der Gesetzgeber auch hier eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist als Regelfall vor. Ihr Arbeitgeber soll dadurch genügend Zeit bekommen, den Betriebsablauf neu zu regeln oder neue Leute einzustellen.

Eine fristlose Kündigung ist daher ebenfalls nur in Ausnahmefällen möglich und setzt einen wichtigen Grund voraus, der im Einzelfall geprüft werden muss.

Mögliche Gründe können etwa sein:

  • Sie riskieren durch die Arbeit Ihre Gesundheit.
  • Sie werden zu rechtswidrigen Handlungen durch den Arbeitgeber aufgefordert.
  • Sie werden durch den Arbeitgeber sexuell belästigt, gemobbt, beleidigt oder diskriminiert.
  • Sie erhalten Ihr Gehalt wiederholt nicht oder nur verspätet.

Genauso wie es auch für Arbeitgeber gilt, müssen Sie als Arbeitnehmer den Grund nicht im Kündigungsschreiben, jedoch auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen.